0151 56164334 info@fairumzug.de

Entrümpelung oder Haushaltsauflösung?

Die beiden Begriffe werden oft synonym benutzt, meinen aber verschiedene Dinge:

  • Entrümpelung heißt: Ein Teil wird geräumt – Keller, Dachboden, Garage, ein einzelnes Zimmer oder der Speicher. Die Wohnung selbst bleibt bewohnt.
  • Haushaltsauflösung heißt: Der gesamte Haushalt wird aufgelöst, die Immobilie wird besenrein übergeben. Typisch bei Erbfall, Umzug ins Pflegeheim, Verkauf oder Zwangsräumung.

Der Aufwand unterscheidet sich deutlich – der Ablauf ist aber derselbe: sichten, trennen, verwerten, entsorgen, reinigen.

Was eine Entrümpelung kostet

Bei uns erhalten Sie immer einen verbindlichen Festpreis – nie eine Abrechnung nach Stunden. Zur Orientierung: Umgerechnet liegen Entrümpelungen meist bei 20 bis 50 Euro je Quadratmeter zu räumender Fläche. Eine komplette Haushaltsauflösung liegt je nach Größe und Füllgrad üblicherweise zwischen 500 und 5.000 Euro.

ObjektRichtwertTypische Dauer
Keller oder Garage, 15–25 m²300–900 €ein halber Tag
1-Zimmer-Wohnung, bis 40 m²500–1.500 €ein Tag
2–3 Zimmer, 60–85 m²1.200–2.800 €ein bis zwei Tage
Haus ab 120 m² mit Keller und Dachboden2.500–5.000 €zwei bis vier Tage
Messie-Wohnung / stark belastetAufschlag 30–100 %individuell

Den Preis nach oben treiben vor allem: fehlender Aufzug, enge Zufahrt, Sondermüll, sehr hohe Füllgrade und kurzfristige Termine. Nach unten wirken: gute Zugänglichkeit, vorsortierte Bestände und verwertbares Inventar.

Wertanrechnung: wenn der Preis sinkt

Nicht alles, was aus einer Wohnung kommt, ist Abfall. Gut erhaltene Möbel, Elektrogeräte, Werkzeug, Schmuck, Musikinstrumente, Sammlungen oder Antiquitäten haben einen Wiederverkaufswert. Seriöse Anbieter rechnen diesen Wert gegen die Entrümpelungskosten an – je nach Bestand sind Reduzierungen von 30 bis 50 Prozent möglich, in Einzelfällen mehr.

Nichts wegwerfen, bevor jemand draufgeschaut hat

Der häufigste Fehler bei einer Haushaltsauflösung: Wertvolles landet im Container, weil es alt aussieht. Alte Uhren, Nähmaschinen, Porzellan, Werkzeug und Möbel aus den 1950er- bis 1970er-Jahren sind oft mehr wert, als man vermutet. Lassen Sie den Bestand sichten, bevor der erste Container kommt.

Ablauf in fünf Schritten

  1. Bilder per WhatsApp. Keine Besichtigung nötig – Sie können uns ganz einfach Bilder per WhatsApp senden. Daran sehen wir Umfang, Zugang und Inhalt.
  2. Festpreisangebot. Sie erhalten einen verbindlichen Preis, in dem Arbeitszeit, Container, Entsorgungsgebühren und eine mögliche Wertanrechnung bereits enthalten sind.
  3. Aussortieren. Sie markieren, was bleibt oder mitkommt. Alles andere übernehmen wir.
  4. Räumung. Das Team räumt, trennt nach Fraktionen und entsorgt fachgerecht.
  5. Übergabe. Besenreine Übergabe, auf Wunsch mit Entsorgungsnachweis für Vermieter, Erbengemeinschaft oder Nachlassgericht.

Was wohin gehört

Fachgerechte Entsorgung ist keine Formalie, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Diese Fraktionen werden getrennt:

FraktionBeispieleHinweis
SperrmüllMöbel, Matratzen, Teppichegrößter Volumenanteil
ElektroaltgeräteFernseher, Kühlschrank, ComputerRücknahmepflicht, gehören nie in den Sperrmüll
SondermüllFarben, Lacke, Öl, Batterien, Leuchtstoffröhren, ChemikalienAnnahme nur an Schadstoffsammelstellen
BauschuttFliesen, Beton, Sanitärkeramikeigener Container erforderlich
Altholzbehandeltes und unbehandeltes Holzwird nach Belastungsgrad getrennt
WertstoffeMetall, Papier, Glassenken die Entsorgungskosten
DokumenteKontoauszüge, Verträge, Personalunterlagendatenschutzgerecht vernichten, nicht in den Papiermüll
Asbest und alte Nachtspeicheröfen

In Gebäuden vor 1993 können asbesthaltige Materialien verbaut sein – etwa in Bodenplatten, Fliesenklebern oder alten Nachtspeicheröfen. Solche Materialien dürfen ausschließlich von zertifizierten Fachbetrieben entfernt werden. Wenn Sie einen Verdacht haben, sagen Sie es vor der Räumung: Das ist keine Zusatzleistung, sondern eine Sicherheitsfrage.

Wohnungsauflösung im Todesfall

Eine Haushaltsauflösung nach einem Sterbefall ist vor allem eine emotionale Aufgabe. Praktisch sind vier Punkte wichtig:

  • Erst die Erbschaft klären. Solange die Erbschaft nicht angenommen ist, sollte nichts entsorgt werden. Wer Nachlassgegenstände verwertet, kann damit die Annahme der Erbschaft erklären – samt Schulden.
  • Mietvertrag prüfen. Der Mietvertrag endet nicht mit dem Todesfall. Erben können ihn nach § 580 BGB mit gesetzlicher Frist außerordentlich kündigen – dafür gilt eine kurze Erklärungsfrist, meist ein Monat ab Kenntnis.
  • Unterlagen zuerst sichern. Versicherungspolicen, Bankunterlagen, Verträge, Testament und Fotos vor der Räumung heraussuchen.
  • Zeit einplanen für Persönliches. Wir räumen erst, wenn Sie so weit sind – und legen auf Wunsch alles, was Erinnerungswert haben könnte, separat zur Seite.

Auf Wunsch übernehmen wir die Auflösung vollständig und übergeben die Wohnung besenrein an den Vermieter, ohne dass Sie vor Ort sein müssen.

Woran Sie einen seriösen Anbieter erkennen

  • Er will sehen, was geräumt wird. Ein Preis am Telefon ohne ein einziges Bild ist entweder zu hoch oder wird am Räumungstag „angepasst“. Bei uns reichen ein paar Bilder per WhatsApp.
  • Er nennt einen Festpreis mit klarer Leistungsbeschreibung: Was ist enthalten, was nicht.
  • Er weist die Entsorgung nach. Auf Nachfrage gibt es einen Entsorgungsnachweis. Wer ausweicht, entsorgt womöglich illegal – und das fällt am Ende auf Sie als Auftraggeber zurück.
  • Er rechnet Werte an und legt offen, was angerechnet wurde.
  • Er ist versichert. Betriebshaftpflicht ist bei Arbeiten in fremden Wohnungen Pflicht, nicht Kür.

Entrümpelung anfragen

Passend dazu

Bereit für Ihren Umzug?

Jetzt kostenloses Angebot anfordern

Bundesweit in Deutschland, zum verbindlichen Festpreis und vollversichert. Wir antworten innerhalb von 24h.